Im Fokus: Änderungen in den HzV-Verträgen bei AOK, SVLFG, BKK außer Bosch BKK, die sich ab dem 01.07.2017 durch eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie für das Kolonkarzinom ergeben. 

Wir möchten Sie heute über die Möglichkeit der Abrechnung des neuen Stuhltests mit der Ziffer 01737 in den HzV-Verträgen informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter.

Seit dem 01.04.2017 wird durch eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-RL für das Kolonkarzinom der bisherige Guajak-basierte Stuhltest mit der Abrechnungsziffer 01734 durch den quantitativen immunologischen Test (iFOBT) mit der Abrechnungsziffer 01737 zur Darmkrebsfrüherkennung ersetzt.

Ab dem 01.07.2017 ergeben sich dadurch Änderungen in den HzV-Verträgen bei AOK, SVLFG, BKK außer Bosch BKK. Diese können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

Regelungen in der HzV ab dem 01.07.2017:

Der neue Stuhltest ist zum einen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (01732) ab 50 Jahren und zum anderen als Einzelleistung (01737) abrechenbar. Bitte beachten Sie, dass dies nur für die oben aufgeführten Verträge gilt! Die Abrechnung des iFOB-Testes in den einzelnen HzV-Verträgen entnehmen Sie der u. a. tabellarischen Übersicht.

Ziffer                                                                                            HzV-Vertrag
  AOK Bayern                                          EK Bayern                                    BKK TK SVLFG (LKK) Bosch BKK IKKclassic
01732 Stuhltest ist Bestandteil
der 01732
Stuhltest
gesondert
über KVB
Stuhltest ist Bestandteil
der 01732
Stuhltest gesondert
über KVB
Stuhltest ist Bestandteil
der 01732
Stuhltest
gesondert über KVB
Stuhltest
gesondert über KVB
01737   01737   KVB 01737* KVB 01737* KVB KVB

* Aufgrund der kurzfristigen Einigung mit den Krankenkassen konnte bislang nur eine Blankoabrechnungsziffer für das Quartal 3/2017 in der Vertragssoftware hinterlegt werden. Wir bitten Sie daher, die Blankoziffer „01737“ für die HzV-Verträge in Ihrer Vertragssoftware zu aktivieren, nachdem Sie das Quartalsupdate für Q3/2017 eingespielt haben. Falls Sie Fragen zur Aktivierung haben kontaktieren Sie bitte Ihren Vertragssoftwareanbieter, bzw. achten Sie auf diesbezügliche Informationsschreiben Ihres Anbieters oder Hinweise auf dessen Homepage.

Detailliertere Informationen zur Abrechenbarkeit des neuen Stuhltests im AOK Bayern, SVLFG, BKK-HzV-Vertrag finden Sie unter:

Vertragsunterlagen HzV > AOK, SVLFG, BKK > Anlage 3 > Anlage 3: Abrechnung und Vergütung

Sobald der neue Stuhltest auch in anderen HzV-Verträgen abrechenbar ist, werden wir Sie umgehend informieren.

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Hausärzteverband unter 089 / 127 392 730, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax: 089 / 127 392 799 oder beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax: 02203 / 57 56 11 10.

Blickpunkt Nr. 1: Aufnahme des neuen Stuhltests (iFOBT) in die Hzv-Verträgeufnahme des neuen Stuhltests (iFOBT) in die Hzv-Verträge

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