Wir möchten Sie heute über die Einsendefristen der HzV-Belege für den HzV-Vertrag AOK Bayern S15 informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter!

Wir möchten Sie heute über die Einsendefristen der HzV-Belege für den HzV-Vertrag AOK Bayern S15 informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank! Im HzV-Vertrag AOK Bayern S15 ist die HzV-Teilnahme von Patienten für das jeweilige Folgequartal möglich, wenn diese Patienten durch die AOK Bayern über die Teilnahme an der HzV informiert wurden und die dadurch entstehende Widerrufsfrist des Patientenrechtegesetzes abgelaufen ist. Die Information über die HzV-Teilnahme und die Möglichkeit eines Widerrufs der abgegebenen Erklärung erfolgt in Form eines Begrüßungsschreibens durch die AOK Bayern. Dies führt zu folgenden Einsendefristen für die HzV-Belege für die HzV-Teilnahme am AOK Bayern HzV-Vertrag für das Jahr 2018:

Einsendefrist bis:            Vertragsteilnahme ab:           
 12.01.2018  01.04.2018
 13.04.2018  01.07.2018
 13.07.2018  01.10.2018
 12.10.2018  01.01.2019

 

Versand der HzV-Belege an die zuständige AOK Bayern Regionaldirektion Bitte achten Sie darauf, die HzV-Belege Ihrer AOK Bayern-Patienten an die für Sie zuständige AOK Bayern Regionaldirektion zu senden. Verwenden Sie für die Einschreibung von AOK-Bayern Patienten ausschließlich den HzV-Beleg mit der Kennnummer +99773+.


Bitte senden Sie Ihre HzV-Belege bereits regelmäßig während des Quartals an die für Sie zuständige AOK Bayern Regionaldirektion und berücksichtigen Sie die erforderliche Postlaufzeit. Es gilt der Posteingang bei der verarbeitenden Stelle. Nach erfolgreicher Prüfung und Bestätigung der Versicherteneinschreibung durch die AOK Bayern beginnt die HzV-Teilnahme Ihrer Patienten. Die teilnehmenden HzV-Patienten können Sie wie gewohnt dem Informationsbrief Patiententeilnahmestatus entnehmen.

 Ausführliche Informationen und Hilfestellung zum Thema Patienteneinschreibung sowie die Bestellformulare finden Sie auf unserer Internetseite unter www.hausaerzte-bayern.de –> HzV-Verträge/Organisatorisches/Patienteneinschreibung AOK Bayern S15.


Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH telefonisch unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10.

Blickpunkt Nr. 2: Einsendefrist für HzV-Belege der AOK Bayern für das Jahr 2018

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