Wir möchten Sie heute über den Umgang mit den neuen EBM-Leistungen ab 01.10.2017 für HzV-Patienten informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter!

Wir möchten Sie heute über den Umgang mit den neuen EBM-Leistungen ab 01.10.2017 für HzV-Patienten informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter!

Ab Oktober wird der EBM um acht neue Gebührenordnungspositionen (GOP) ergänzt, die im neuen Abschnitt 37.3 aufgeführt sind.

Nicht alle diese Leistungen sind Bestandteil in den HzV-Verträgen und somit teilweise über die KV Bayerns (KVB) abrechenbar.

Aufgrund der Zuschlagssystematik für einzelne dieser Leistungen sind die GOPen 37302 und 37317 bei der Abrechnung gegenüber der KVB mit einem „H“ zu kennzeichnen.

GOP    Bezeichnung
37302 Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt
(Abrechnungsvoraussetzung: Genehmigung der KVB)
37317 Zuschlag Erreichbarkeit / Besuchsbereitschaft
(Abrechnungsvoraussetzung: Genehmigung der KVB)
37305 Zuschlag zum Hausbesuch entsprechend GOP 03372
37306 Zuschlag zu einem dringenden Hausbesuch entsprechend GOP 03373

Die dargestellten Palliativleistungen sind für HzV-Versicherte somit wie folgt abrechenbar:

GOP  AOK   BKK   EK  TK   SVLFG Bosch BKK  IKK classic 
 37302  KVB
37302H 
KVB
37302H
KVB
37302H


KVB
37302H

 

KVB
37302H

KVB
37302H
 

KVB
37302H

 37317  KVB
37317H
 

KVB
37317H

 

KVB
37317H

 

KVB
37317H

 

KVB
37317H

 

KVB
37317H

 

KVB
37317H

 37305 

Bestandteil
HzV 0001

Bestandteil
HzV 1490
Leistungs-
inhalt
identisch
03372 /
03373,
daher keine
Abrechnung
über KVB
Leistungs-
inhalt
identisch
03372 /
03373,
daher keine
Abrechnung
über KVB
Leistungs-
inhalt
identisch
03372 /
03373,
daher keine
Abrechnung
über KVB
 
Leistungs-
inhalt
identisch
03372 /
03373,
daher keine
Abrechnung
über KVB
Leistungs-
inhalt
identisch
03372 /
03373,
daher keine
Abrechnung
über KVB
 37306   Bestandteil
HzV 0001
Bestandteil
HzV 1490

Bitte beachten Sie, dass von den mittels „H“ zu kennzeichnenden GOPen der „Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt“ (37302) und der „Zuschlag Erreichbarkeit / Besuchsbereitschaft“ (37317) nur abrechenbar sind, wenn eine Genehmigung der KVB vorliegt. Alle Informationen zu den HzV-Verträgen finden Sie auf unserer Internetseite unter:
www.hausaerzte-bayern.de → HzV-Verträge

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Hausärzteverband unter 089 / 1273927 30, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax: 089 / 1273927 99 oder beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax: 02203 / 57 56 11 10.

Blickpunkt Nr. 3: EBM-Änderungen zu Palliativleistungen ab Quartal 4/2017

Themen in HOME ÜBER UNS SERVICE AKTUELL HZV FORTBILDUNG NACHWUCHS STIFTUNG :

Login Mitgliederbereich:

Login Mitgliederbereich

Suche: