Wir möchten Sie heute über die Auswirkungen der Änderung der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie auf die HzV-Verträge informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!

Wir möchten Sie heute über die Auswirkungen der Änderung der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie auf die HzV-Verträge informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!

Die mit der EBM-Änderung zum 01.04.2019 bekanntgemachten Änderungen bzgl. der Altersgrenzen und des Zeitintervalls, in welchem die Gesundheitsuntersuchung (01732) abgerechnet werden kann, haben keine Auswirkungen auf die Abrechnung der Leistung in den HzV-Verträgen.

Die Altersgrenzen und Zeitintervalle für die Abrechnung der Gesundheitsuntersuchung in der HzV sind wie folgt geregelt:

  •  Für die HzV-Verträge AOK Bayern, BKK, Bosch BKK, EK Bayern (ohne TK), IKK classic und TK ist die Gesundheitsuntersuchung mit der Ziffer 01732 für Frauen und Männer ab dem 36. Lebensjahr einmal alle zwei Kalenderjahre abrechenbar.
  • Im HzV-Vertrag SVLFG (LKK) kann die Gesundheitsuntersuchung mit der Ziffer 01732 für Frauen und Männer ab dem 36. Lebensjahr einmal pro Kalenderjahr abgerechnet werden.

Neue Leistungsinhalte im EBM: Überprüfung und ggf. Aktualisierung Impfstatus, Anwendung von Risikoscores bei erhöhtem kardialen Risiko, erweiterte Beratung der Versicherten unter Berücksichtigung der individuellen gesundheitsbezogenen Änderungspotenziale und zusätzlichen Laboruntersuchungen: Triglyceride, HDL und LDL.

Die Erweiterung des Leistungsinhalts der Gesundheitsuntersuchung hat keine unmittelbare Auswirkung auf die HzV-Verträge. Die HzV-Verträge AOK Bayern, BKK VAG/GWQ, EK Bayern (ohne TK), SVLFG (LKK) und TK sehen bereits einen erweiterten Leistungsinhalt vor. Lediglich für eingeschriebene Versicherte der IKKclassic und der Bosch BKK sind die Neuerungen bei der Erbringung der Leistung zu berücksichtigen.

Überblick Laboruntersuchungen bei der Gesundheitsuntersuchung in den HzV-Verträgen:

EBM Check-up
Nüchternplasmaglukose, Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride, Harnteststreifen-Untersuchung
HzV-Verträge Check-up
AOK Bayern, EK, TK, SVLFG (LKK),
BKK VAG/GWQ
Laborleistungen wie EBM ab 01.04.2019 zzgl. Kreatinin, Harnsäure
IKK classic ab 01.04.2019 Laborleistungen wie EBM ab 01.04.2019 zzgl. Gamma-GT, Hämoglobin
Bosch BKK ab 01.04.2019 Laborleistungen wie EBM ab 01.04.2019

Alle Informationen zu den HzV-Verträgen finden Sie auf unserer Internetseite unter:
www.hausaerzte-bayern.de > HzV-Verträge > Vertragsunterlagen/Abrechnungshilfen

Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Hausärzteverband unter 089 / 1273927 30, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax: 089 / 1273927 99 oder beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax: 02203 / 57 56 11 10.

 

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