Wir möchten Sie heute über die Voraussetzungen zur Teilnahme am Telemedizinischen Versorgungsmodul der BKK HzV-Verträge in Bayern informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter, vielen Dank!
Sie können als Teilnehmer am BKK und Bosch BKK HzV-Vertrag nun auch am Telemedizinischen Versorgungsmodul teilnehmen. Mit den Infobriefen vom 07.02.2019 und 26.03.2019 haben wir Sie bereits über die Aufnahme des Moduls in die HzV-Verträge informiert.
Sie können so die Versorgung Ihrer immobilen oder chronisch erkrankten Patienten durch telemedizinische Lösungen insbesondere in strukturschwachen Regionen verbessern und Ihren Praxisalltag entlasten. Die VERAH® erfasst hierfür, im Rahmen eines Routinehausbesuches, mit mobiler Medizintechnik relevante Vitaldaten Ihrer Patienten sowie bei Bedarf Merkmale zur Wundanalyse, Sturzprophylaxe und dem Gesundheitszustand. Diese werden direkt zu Ihnen in die Praxis gesendet. Anschließend können Sie die medizinischen Daten in Ihrer Praxis auswerten, eine Verlaufskontrolle vornehmen und sich bei Bedarf per Videokonferenz in den Hausbesuch einschalten.
Voraussetzungen erfüllt?
Teilnahmevoraussetzung für diese Telemedizinische Betreuung Ihrer Patienten ist neben der Beschäftigung einer VERAH® die Anschaffung der Telemedizinischen Ausstattung gemäß Anhang 9 der Anlage 11 BKK HzV-Vertrag bzw. Anlage 12 für den Bosch BKK HzV-Vertrag. Nach Einreichung einer zusätzlichen Teilnahmeerklärung können Sie die telemedizinischen Leistungen direkt erbringen.
Bitte informieren Sie sich über die Konditionen zur Anschaffung der Telemedizinische Ausstattung, füllen Sie die angefügte Teilnahmeerklärung aus und profitieren Sie mit Ihren Patienten von der Telemedizin!
Für die Erbringung der Telemedizinischen Leistungen können Sie folgende Vergütungspositionen abrechnen:
Vergütungsübersicht Telemedizinisches Versorgungsmodul | |
Hausbesuch durch VERAH® mit telemedizinischer Weiterbildung 0060 |
76,00 € / max. 1 x pro Quartal |
Telemedizinische Betreuung durch den Hausarzt 0061 |
15,00 € / max. 1 x pro Quartal |
Sturzrisikoanalyse 0062 |
13,00 € / max. 1 x im Kalenderjahr |
Gesundheitsfragebogen Depression (PHQ-9) 0063 |
10,00 € / max. 1 x pro Kalenderjahr; max. 2 x pro Kalenderjahr bei einer psychischen Erkrankung |
Wundanalyse 0064 |
13,00 € / max. 4 x pro Quartal |
Alle Informationen zu den HzV-Verträgen finden Sie auf unserer Internetseite unter:
www.hausaerzte-bayern.de > HzV-Verträge > Vertragsunterlagen/Abrechnungshilfen
Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Hausärzteverband unter 089 / 1273927 30, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax: 089 / 1273927 99 oder beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax: 02203 / 57 56 11 10.